Stadtgrün

Bereits heute liegen die Temperaturen in den Städten im Schnitt 2-3°C über denen des Umlandes. Durch die Klimakrise werden sie noch weiter ansteigen. Die Versieglung von Flächen sorgt zusätzlich für Überschwemmungen und der Individualverkehr verpestet die Luft.
Das Leben im städtischen Raum wird zunehmend ungesunder und wirkt sich auch negativ auf das Umland aus. Das ist problematisch bedenkt man, dass mehr als 80% der westlichen Bevölkerung im städtischen Raum lebt (in Luxemburg waren es 2017 90,7% und weltweit 54% (2016)).

Wohlfahrtsfunktionen einer naturnahen Begrünung unserer Ortschaften

Um die Lebensqualität unserer Städte und Ortschaften zu erhalten oder – noch besser – zu steigern, braucht es eine naturnahe Gestaltung: Pflanzen verbessern die Luftqualität indem sie Schadstoffe binden und Kohlendioxid in Sauerstoff umwandeln. Indem sie Wasser verdunsten (Evapotranspiration) und Schatten spenden kühlen sie ihre Umwelt und verbessern dadurch das Mikro- und Makroklima. Zusätzlich schlucken sie den Stadtlärm. Sie wirken sich somit nachweislich positiv auf das physische und psychische Wohlbefinden aus. Auch halten sie Regenwasser zurück und tragen dazu bei, dass es langsam im Boden versickern kann. So verhindern sie Überschwemmungen und füllen unsere Grundwasserreserven auf. Ein unversiegelter, fruchtbarer Boden bietet Milliarden von Kleinlebewesen und Tausenden von Insekten Unterschlupf und Nahrung. Einheimische Pflanzen versorgen Bestäuber die ganze Saison über mit Pollen und Nektar. Und wo sich viele Insekten und Würmer tummeln, finden auch Vögel und Kleinsäuger Nahrung und Unterschlupf. So kann eine naturnahe Stadt oder Ortschaft vielfältige Lebensräume bieten, was auch der Biodiversitätskrise endgegenwirkt.

 

Wo können Gemeinden ansetzen um Ihre Ortschaften naturnah zu gestalten?

Damit Bäume und Grünräume ihre vielseitigen Wohlfahrtsfunktionen entfalten können, müssen wir ihnen genügend Platz einräumen. Dazu müssen Sie bereits im Planungsprozesses (Stadt- und Gemeindeplanung) mit einbezogen werden.

Im Rahmen des PAG (Plan d’aménagement général), der einzelnen PAP (Plan d’aménagement particulier) und der dazugehörigen Ausführungspläne (projet d’exécution – PJE, Konvention zwischen Gemeinde und Bauträger) können Gemeinden festlegen wie sie ihre Freiräume, Parkanlagen, öffentliche Plätze, Straßenräume, Wohnquartiere, Spielplätze, Friedhöfe, Schulhöfe und Parkplätze gestalten. Hier können sie nicht nur den Platz, den sie Bäumen, Blumenwiesen und naturnahen Regenwasserretentionsbecken, begrünten Dächern, uvm. einräumen festlegen, sondern auch die Artenauswahl und zum Teil auch die Pflegemaßnahmen definieren. Auch wenn der Pflegeaufwand sich bei naturnaher Begrünung in Grenzen hält, muss auch dieser doch von Anfang an mit eingeplant werden.

Über das Bautenreglement (règlement sur les bâtisses, les voies publiques et les sites) und den PAP QE (Plan d’aménagement particulier quartiers existants) kann die Gemeinde zusätzlich sicherstellen, dass bestehende private Grünflächen (z.B. private Haus- und Vorgärten) nicht versiegelt werden, sondern als Grünraum bestehen bleiben. Auch kann über diese Instrumente z.B. sichergestellt werden, dass neue Flachdächer im Bestand (Neubauten in Baulücken oder Renovationen) konsequent begrünt werden.

Zusätzlich kann die Gemeinde oder der Staat die Begrünung von Privatflächen und Gebäuden über verschiedene Fördermaßnahmen (z.B. Beratungsangebot und/oder Co-finanzierung von Begrünungsprojekten) ankurbeln.

Weitere Informationen zur Natur im Siedlungsraum, den Handlungsmöglichkeiten von Gemeinden und Staat und dazu wie sie selber aktiv werden können und/oder Ihr eigenes Grundstück naturnah gestalten können finden Sie auf www.naturelo.meco.lu

 

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