Rauchmelder – nicht jeder Batterietyp ist geeignet! – Aus dem Ratgeber von oekotopten.lu

Ab Januar 2023 sind Rauchmelder für alle Wohnungen – sowohl für Eigenheimbesitzer:innen als auch für Mieter:innen – obligatorisch.

Im Handel haben Verbraucher:innen die Wahl zwischen Produkten mit ersetzbaren oder fest eingebauten Batterien. Die Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien müssen nach deren Entladung vollständig entsorgt werden, so wie es die Hersteller von allen Rauchmeldern nach circa 10 Jahren Nutzungsdauer vorschreiben, da eine einwandfreie Funktion durch Staub, Fett und andere Einflüsse nicht mehr gewährleistet werden kann.

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